Ehrenordnung des OCV

Hier finden Sie alle Änderungen der neuen Ehrenordnung im Überblick!

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Hauptsächliche Änderungen

  • Keine Unterscheidung zwischen aktiven und fördernden Mitgliedern
  • Berücksichtigung von Chorleitungen, Vorstandstätigkeiten und Vereinsjubiläen
  • Als Jubiläumsjahre gilt die gesamte Mitgliedschaft im Chorwesen – nicht in einem bestimmten Chor (auch außerhalb unseres Verbandes)
  • Auch für Chorleiter gilt die gesamte Zeit der Chorleitung, nicht nur die Chorleiter-Tätigkeit in einem bestimmen Chor
  • Verkürzung der Zeiträume zwischen den Ehrungen

Was gibt es noch Neues?

  • Neben Ehrennadeln stellt der CVNB auch Vorlagen für Urkunden zur Verfügung
  • Die Urkunden können im internen Bereich der CVNB-Homepage mit dem Namen und dem Jubiläumsjahr individualisiert und kostenlos heruntergeladen werden
  • Alternativ können diese auch kostenpflichtig beim CVNB bestellt werden
  • Außerdem soll eine Auswahl an Merchandise-Artikeln entwickelt werden, die zusätzlich zu den Urkunden und (ggf.) Nadeln verliehen werden können

Wer ist für die Ehrung zuständig?

  • Für die Ehrung von Sängerinnen und Sängern sowie Vorstandsmitgliedern ist grundsätzlich der eigene Vorstandsvorsitzende verantwortlich
  • Die Vorsitzenden selber werden durch die nächsthöhere Institution geehrt
  • Jede Ehrung von Sängerinnen und Sängern oder Vorstandsmitgliedern muss durch den Chor beantragt werden – auch wenn sie durch den KCV oder den CVNB durchgeführt wird
  • Die Beantragung erfolgt im Intelli Portal – Vorlagen für die Urkunden befinden sich auf der Homepage cvnb.de im internen Bereich
  • Urkunden für 25 / 50 / 75 / … Jahre werden vom CVNB erstellt (Chorleiter auch 30, 40 und 60 Jahre)

Unsere Empfehlung

  • Die Urkunden sollten gerahmt werden
  • Es kann zusätzlich nach eigenem Ermessen auch ein Blumenstrauß, eine Flasche Wein oder ähnliches übergeben werden
  • Die erste Ehrung ist eine vernünftige Begrüßung – neue Mitglieder sollten immer angemessen begrüßt und vorgestellt werden

Kinder und Jugendliche

Für Kinder und Jugendliche gibt es gestaffelte Ehrungen, die sich nach der Dauer der Vereinszugehörigkeit richten. Zum fünfjährigen Jubiläum übernimmt der Verein die Ehrung. Es wird eine Urkunde überreicht, eine Medaille ist nicht vorgesehen. Bei einem 10- bzw. 15-jährigen Jubiläum erfolgt die Ehrung durch den KCV, ebenfalls mit einer Urkunde, jedoch ohne Medaille. Ergänzend zu den Urkunden wird empfohlen, den Geehrten ein Präsent aus dem Merchandise-Shop zu überreichen.

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Erwachsene (aktiv und fördernd)

Für erwachsene Mitglieder, sowohl aktive als auch fördernde, sind die Ehrungen nach Dauer der Vereinszugehörigkeit gestaffelt. Zum zehnjährigen Jubiläum erfolgt die Ehrung durch den Verein: Es werden eine Urkunde und eine Bronzemedaille überreicht. Bei einem zwanzigjährigen Jubiläum übernimmt der KCV die Ehrung, die mit einer Urkunde verbunden ist, jedoch ohne Medaille. Zum fünfundzwanzigjährigen Jubiläum erfolgt die Ehrung durch den CVNB. Neben der Urkunde wird eine Silbermedaille verliehen.

Das dreißig- und das vierzigjährige Jubiläum werden jeweils durch den KCV geehrt. In beiden Fällen wird eine Urkunde überreicht, jedoch ist keine Medaille vorgesehen. Zum fünfzigjährigen Jubiläum übernimmt erneut der CVNB die Ehrung, die eine Urkunde und eine Goldmedaille umfasst. Die Ehrungen zum sechzig- und siebzigjährigen Jubiläum erfolgen durch den KCV und beinhalten jeweils eine Urkunde ohne Medaille. Das fünfundsiebzigjährige Jubiläum wird schließlich durch den CVNB geehrt; neben der Urkunde wird eine Platinmedaille mit Jahreszahl überreicht.

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Vereine

Auch für Vereine sind die Ehrungen nach der Dauer des Bestehens gestaffelt. Zum fünfundzwanzigjährigen Jubiläum übernimmt der KCV die Ehrung. Es wird eine Urkunde überreicht, eine Medaille ist nicht vorgesehen. Bei einem fünfzig- bzw. einem fünfundsiebzigjährigen Jubiläum erfolgt die Ehrung durch den CVNB mit einer Urkunde. Eine Medaille wird nicht verliehen.

Zum hundertjährigen Jubiläum wird die Ehrung durch den CVNB in Zusammenarbeit mit einem politischen Vertreter vorgenommen. Neben der Urkunde kann in diesem Zusammenhang eine Zelterplakette verliehen werden. Die Ehrungen zum einhundertfünfundzwanzig-, einhundertfünfzig-, einhundertfünfundsiebzig- und zweihundertjährigen Jubiläum werden jeweils durch den CVNB durchgeführt und beinhalten die Übergabe einer Urkunde, eine Medaille ist nicht vorgesehen.

Ergänzend zu den Urkunden wird empfohlen, den geehrten Vereinen einen Notengutschein zu überreichen.

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Vorstandstätigkeit

Auch für die Ehrung von Vorstandstätigkeiten im Verein beziehungsweise auf KCV-Ebene gibt es klar definierte Jubiläumsstufen. Zum zehn- und zwanzigjährigen Jubiläum erfolgt die Ehrung zweigeteilt. Während der jeweilige Verein die Ehrung für Vorstandsmitglieder im Chor übernimmt, ist auf KCV-Ebene der KCV zuständig. In beiden Fällen wird eine Urkunde überreicht. Zusätzlich erhalten die Geehrten einen personalisierten Kugelschreiber mit Namen und Logo. Eine Medaille ist nicht vorgesehen.

Zum fünfundzwanzigjährigen Jubiläum wird die Ehrung durch den CVNB vorgenommen. Auch hier wird eine Urkunde verliehen, die um einen Schreibtisch-Organizer mit Namen und Logo ergänzt wird. Eine Medaille ist nicht vorgesehen. Die Ehrungen zum dreißig- und vierzigjährigen Jubiläum erfolgen erneut differenziert nach Ebene durch den jeweiligen Verein bzw. den KCV und beinhalten jeweils die Übergabe einer Urkunde ohne Medaille. Für diese Jubiläen ist eine individuelle Fallentscheidung vorgesehen, wobei sich der CVNB mit einem finanziellen Zuschuss in Höhe eines individuell festgelegten Betrags beteiligt.

Zum fünfzigjährigen Jubiläum übernimmt der CVNB die Ehrung, die mit einer Urkunde verbunden ist. Eine Medaille wird nicht verliehen. Das sechzigjährige Jubiläum wird wiederum durch den Verein bzw. den KCV geehrt und umfasst ebenfalls die Übergabe einer Urkunde ohne Medaille.

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Chorleitung

Auch für die Chorleitung sind die Ehrungen nach Dauer der Tätigkeit gestaffelt. Zum zehnjährigen Jubiläum übernimmt der KCV die Ehrung: Es werden eine Urkunde und eine Bronzemedaille überreicht. Beim zwanzigjährigen Jubiläum erfolgt die Ehrung ebenfalls durch den KCV, allerdings ohne Medaille.

Zum fünfundzwanzigjährigen Jubiläum wird die Ehrung durch den CVNB vorgenommen. Neben der Urkunde wird eine Silbermedaille verliehen. Das dreißigjährige Jubiläum wird durch den KCV geehrt und ist mit einer Urkunde verbunden; eine Medaille ist nicht vorgesehen. Das vierzigjährige Jubiläum wird durch den CVNB geehrt. Hierbei werden eine Urkunde und eine Goldmedaille überreicht.

Die Ehrung zum fünfzigjährigen Jubiläum erfolgt ebenfalls durch den CVNB und umfasst neben der Urkunde eine Goldmedaille mit Jahreszahl. Zum sechzigjährigen Jubiläum schließlich wird die Ehrung ebenfalls durch den CVNB vorgenommen: Es werden eine Urkunde sowie eine Platinmedaille mit Jahreszahl verliehen.

Ergänzend zu den Urkunden wird empfohlen, den Geehrten auch ein Präsent aus dem Merchandise-Shop zu überreichen.

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