Seit ein paar Wochen ist für uns das Singen in geschlossenen Räumen unter
bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Da es immer wieder
Unsicherheiten und Rückfragen gibt, hier ein paar Hinweise:

    • Nicht wir als CVNB und auch nicht ein KCV kann einem Chor verbindliche
      Hinweise zur Durchführung des Chorbetriebes geben.
    • Bei Unsicherheiten entscheidet immer die vor Ort zuständige Behörde
      (Kommunalverwaltung)
    • Es gelten die allgemeinen Maßnahmen nach „AHA“
        • ABSTAND; die Sitzplätze müssen so aufgestellt werden, dass immer 1,50 Meter Abstand gehalten werden kann.
        • HYGIENE; Desinfektion der Hände und der allgemeinen Gegenstände;
        • ALLTAGSMASKE; wer nicht auf dem festgelegten Sitzplatz sitzt, trägt zum Schutz der anderen eine Bedeckung des Mundes und der Nase.
    • Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in einer gesonderten Liste
      namentlich erfasst. Diese Liste ist 3 Wochen aufzubewahren und im Falle
      eines Corona-Infektes dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Info-Brief 8 des CVNB e.V.