Seit ein paar Wochen ist für uns das Singen in geschlossenen Räumen unter
bestimmten Voraussetzungen wieder möglich. Da es immer wieder
Unsicherheiten und Rückfragen gibt, hier ein paar Hinweise:
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- Nicht wir als CVNB und auch nicht ein KCV kann einem Chor verbindliche
Hinweise zur Durchführung des Chorbetriebes geben. - Bei Unsicherheiten entscheidet immer die vor Ort zuständige Behörde
(Kommunalverwaltung) - Es gelten die allgemeinen Maßnahmen nach „AHA“
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- ABSTAND; die Sitzplätze müssen so aufgestellt werden, dass immer 1,50 Meter Abstand gehalten werden kann.
- HYGIENE; Desinfektion der Hände und der allgemeinen Gegenstände;
- ALLTAGSMASKE; wer nicht auf dem festgelegten Sitzplatz sitzt, trägt zum Schutz der anderen eine Bedeckung des Mundes und der Nase.
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- Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden in einer gesonderten Liste
namentlich erfasst. Diese Liste ist 3 Wochen aufzubewahren und im Falle
eines Corona-Infektes dem Gesundheitsamt zur Verfügung zu stellen.
- Nicht wir als CVNB und auch nicht ein KCV kann einem Chor verbindliche
Quelle: Info-Brief 8 des CVNB e.V.
